Brillenzuschuss durch die Krankenkasse

Anfang des Jahres beschloss der Bundestag neue Gesetze zur Heil- und Hilfsmittelversorgung – seit kurzem sind diese in Kraft getreten. Auch Brillenträger können durch die neuen Gesetze profitieren. Aber was bringen die neuen Verordnungen wirklich? Wir klären Sie auf!

Vor einigen Monaten war es in fast allen Medien zu sehen, zu hören und zu lesen: der Bundestag hat neue Gesetze zur Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet. Krankenkassen müssen nun wieder mehr übernehmen, zum Beispiel auch Brillen. Dies galt bis dahin nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Welche Beträge genau von den Krankenkassen übernommen werden und wer einen Anspruch hat, war jedoch lange Zeit nicht klar.

Die wichtigsten Eckdaten zu den neuen Brillengesetzen haben wir hier für Sie aufgelistet:

  • Die neuen Gesetze zur Heil- und Hilfsmittelversorgung sind am 11.04.2017 in Kraft getreten.
  • Die von der Krankenkasse zu zahlenden Leistungen sind in den sogenannten „bundeseinheitlichen Festbeträgen“ bestimmt und für alle Krankenkassen identisch.
  • Diese Festbeträge können – abhängig von der Brillenstärke – stark variieren. In den meisten Fällen wird sich der Zuschuss bei Einstärkengläsern auf circa 20-40 Euro pro Brillenglas belaufen. Für Mehrstärkengläser, wie z.B. bei Gleitsichtbrillen kann zumeist mit einem Betrag von circa 60-80 Euro gerechnet werden.
  • Für den Zuschuss müssen mindestens 6,25 Dioptrien Fehlsichtigkeit oder mindestens 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung vorliegen.
  • Brillenfassungen werden nicht bezuschusst.
  • Ein Rezept vom Augenarzt ist für die Bezuschussung für 28 Tage gültig.
  • Liegt eine Veränderung ab 0,5 Dioptrien vor, kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Dies ist unabhängig davon, wann der letzte Zuschuss übernommen wurde.

Zugegeben, das sind eine ganze Reihe an Regelungen. Da die neuen Zuschüsse nur bei höheren Stärken gewährt werden, betrifft der neue Gesetzesentwurf leider auch nur schätzungsweise 1,4 Millionen Bundesbürger. Dennoch; der Entwurf ist ein guter Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung. Sie sind sich nicht sicher, ob das neue Gesetz auch Sie begünstigt? Kommen Sie doch mal wieder bei OPTIMUM vorbei. Gerne beraten wir Sie.

Beitrag: Rocktician.com, Fotos: Pexels.com